»... Die Kl. [VersNehmer der Bekl.] ist der Obliegenheit, Maßnahmen, die Kosten auslösen, mit der Bekl. abzustimmen [§ 15 Abs. 1 Buchst. d cc ARB], nicht in der erforderlichen Weise nachgekommen. .. Die Bekl. hatte VersSchutz für das Klageverfahren bei einem Streitwert von 4 000 DM zugesagt. Die Kl. ließ ohne weitere Rücksprache mit der Bekl. eine Klageschrift einreichen, die als vorläufigen Streitwert 10 000 DM bezeichnete. ...
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