LG München I - Urteil vom 25.05.1983 (9 O 12136/82) - DRsp Nr. 1994/2293
LG München I, Urteil vom 25.05.1983 - Aktenzeichen 9 O 12136/82
DRsp Nr. 1994/2293
Die Aufwendungen für eine zur Vermeidung hoher Ausfallkosten veranlaßte - vorläufige - Notreparatur eines durch Unfall beschädigten Kraftwagens können zusätzlich zu den Kosten der endgültigen Reparatur ersatzfähig sein.
Normenkette:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2 ;
Gründe:
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