LG Münster - Urteil vom 13.05.1996 (15 Ns 9/96) - DRsp Nr. 1996/29896
LG Münster, Urteil vom 13.05.1996 - Aktenzeichen 15 Ns 9/96
DRsp Nr. 1996/29896
Wer in alkoholbedingt schuldunfähigem Zustand ein Fahrzeug fährt, kann nicht unter Annahme einer actio libera in causa wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316StGB, sondern nur wegen Vollrauschs nach § 323 aStGB verurteilt werden.