LG Neustadt/Weinstr. - Urteil vom 27.02.1957 (Ss 19/57) - DRsp Nr. 1994/15156
LG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 27.02.1957 - Aktenzeichen Ss 19/57
DRsp Nr. 1994/15156
Eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs liegt nur vor, wenn eine Ursachenreihe zum Erfolg nichts beitragen kann, weil sie durch das Dazwischentreten anderer Tatsachen nicht zur Entwicklung kommt, so daß der schließliche Erfolg überhaupt nicht mehr auf das ursprüngliche Tun zurückzuführen ist, sondern auf die Eröffnung einer neuen Ursachenreihe.