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Rechtsprechung
1980
Sonstige
Sonstige
LG
LG Ravensburg
LG Ravensburg - Urteil vom 11.11.1980
4 O 1208/80
Normen:
BGB
§§
823
,
842
,
843
;
Fundstellen:
DAR 1981, 293
LG Ravensburg - Urteil vom 11.11.1980 (4 O 1208/80) - DRsp Nr. 1994/15249
LG Ravensburg,
Urteil
vom 11.11.1980
- Aktenzeichen 4 O 1208/80
DRsp Nr. 1994/15249
Die Tätigkeit der Hausfrau ist der entgeltlichen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
Normenkette:
BGB
§§
823
,
842
,
843
;
Fundstellen
DAR 1981, 293
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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