LG Ravensburg - Urteil vom 24.05.1982 (2 O 219/82) - DRsp Nr. 1994/15248
LG Ravensburg, Urteil vom 24.05.1982 - Aktenzeichen 2 O 219/82
DRsp Nr. 1994/15248
Das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im verschlossenen abgestellten Fahrzeug rechtfertigt jedenfalls dann nicht ohne weiteres den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, wenn der Schlüssel in einem besonderen Versteck untergebracht war.