LG Saarbrücken - Urteil vom 06.12.1976 (16 O 160/76) - DRsp Nr. 1994/15277
LG Saarbrücken, Urteil vom 06.12.1976 - Aktenzeichen 16 O 160/76
DRsp Nr. 1994/15277
Erleidet ein deutscher Autofahrer in Frankreich einen Verkehrsunfall, für den er einen in Frankreich ansässigen Kraftfahrer verantwortlich macht, so ist für seine Klage gegen den französischen Haftpflichtversicherer des Unfallgegners eine Zuständigkeit vor dem Gericht seines Wohnortes in Deutschland nicht gegeben.