LG Zweibrücken - Beschluß vom 23.12.1998 (1 Qs 1168/98) - DRsp Nr. 1999/10137
LG Zweibrücken, Beschluß vom 23.12.1998 - Aktenzeichen 1 Qs 1168/98
DRsp Nr. 1999/10137
Bei einer nicht schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeit verstößt eine Durchsuchung der Wohnung und Geschäftsräume des Betroffenen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.