Autorin: Kerschbaumer |
Mietwagenkosten sind dann erstattungspflichtig, wenn nachgewiesen wird, dass die dafür anfallenden Kosten auf den Ausfall des Fahrzeugs zurückzuführen sind (Kassationsgerichtshof, Urt. v. 19.09.2022 - Nr. 27389). Die Mietkosten werden nur dann erstattet, wenn ein Fahrzeug der gleichen Klasse und des gleichen Typs für den Zeitraum der Reparatur/des Ersatzes gemietet wird und die entsprechende Mietwagenrechnung vorgelegt werden kann.
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