Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 18. Juli 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Kündigung einer Abrede zum Dienstort des Klägers und um seine Versetzung an einen anderen und Weiterbeschäftigung am bisherigen Dienstort.
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