Nichtigkeit von Verträgen wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot; Vereinbarung zwischen wahrem und vorgeschobenem Kfz-Halter
AG Schmallenberg, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 3 C 232/99
DRsp Nr. 2004/1705
Nichtigkeit von Verträgen wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot; Vereinbarung zwischen wahrem und vorgeschobenem Kfz-Halter
Die Vereinbarung zwischen einem Kraftfahrzeughalter und einem Dritten, wonach der Dritte beim Straßenverkehrsamt pro forma als Halter eingetragen wird, ist nach § 134BGB wegen Verstoßes gegen § 271StGB nichtig.