BayObLG, Beschluß vom 25.02.1972 - Aktenzeichen RReg 8 St 517/71 OWi
DRsp Nr. 1998/8500
Nichtverfolgbarkeit einer natürlichen Person
»Daß der im selbständigen Bußgeldverfahren gegen eine juristische Person erlassene Bußgeldbescheid die Nichtverfolgbarkeit einer natürlichen Person nicht ausweist, steht seiner Wirksamkeit als Verfahrensvoraussetzung des gerichtlichen Verfahrens nicht entgegen.«