Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen (Alleinentscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin).
Die Sache wird auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden übertragen (Alleinentscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin).
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Detmold zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer" zu einer Geldbuße von 180 Euro verurteilt.
Das Amtsgericht hat zur Sache folgende Feststellungen getroffen:
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