BAG, Urteil vom 07.09.1995 - Aktenzeichen 8 AZR 515/94
DRsp Nr. 1996/29344
Nutzungsausfallschaden des Arbeitnehmers
Der Anspruch des Arbeitnehmers bei einem ohne grobe Fahrlässigkeit bei einem Glatteisunfall eingetretenen Sachschaden an seinem Fahrzeug auf einer Dienstfahrt umfaßt auch einen Nutzungsausfallschaden, wenn eine Betriebsvereinbarung vorliegt, der zufolge der Arbeitgeber "Schadensersatz" von nicht versicherungsmäßig abgedeckten Unfallschäden gewährt.