Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers im Rahmen einer Schadensanzeige
BGH, vom 05.11.1986 - Aktenzeichen IVa ZR 59/85
DRsp Nr. 1994/4315
Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers im Rahmen einer Schadensanzeige
Eine zum Ausschluß führende Obliegenheitsverletzung bei einer Schadensanzeige nach einem Kfz-Unfall liegt nicht vor, wenn lediglich vergessen wurde, in dem vorgesehenen Formular auch die Rubrik K-Unfall anzukreuzen, da dem Versicherer bekannt ist, welche Versicherungen unter der in der Anzeige angegebenen Versicherungsnummer unterhalten werden.
Normenkette:
AKB § 7 I;
Tatbestand:
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