Die zulässige Berufung ist unbegründet.
Das Landgericht hat den Beklagten in dem angefochtenen Urteil zu Recht zur Rücknahme des an den Kläger verkauften Fahrzeugs Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Dieser Anspruch folgt aus §§
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