I.
Im Einspruchsverfahren gegen den Bußgeldbescheid des Landkreises Goslar vom 28. Juli 1995 hat das Amtsgericht Seesen den Betroffenen durch Urteil vom 18. Oktober 1995 wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße um 51 km/h zu einer Geldbuße von 400,00 DM und zu einem Fahrverbot von zwei Monaten verurteilt. Von der Täterschaft des Betroffenen hat es sich durch einen Vergleich zwischen den von der Polizei zur Tatzeit angefertigten Radarfotos und dem Aussehen des in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen überzeugt. Verschiedene Beweisanträge des Betroffenen, die sämtlich darauf zielten, seine Fahrereigenschaft in Zweifel zu ziehen, hat das Amtsgericht abgelehnt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|