OLG Bremen - Urteil vom 06.04.1976 (Ss 121/75) - DRsp Nr. 1994/8274
OLG Bremen, Urteil vom 06.04.1976 - Aktenzeichen Ss 121/75
DRsp Nr. 1994/8274
1. Bei einem Täter, dem die Fahrerlaubnis in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig entzogen worden ist, ist das Gericht, sofern kein Verschlechterungsverbot entgegensteht, nicht auf die Anordnung einer "isolierten Sperrfrist" beschränkt; vielmehr kann auch auf erneute Entziehung der Fahrerlaubnis erkannt werden.2. Das durch das Verschlechterungsverbot des § 331StPO an der Entziehung der Fahrerlaubnis gehinderte Berufungsgericht muß die erstinstanzlich erfolgte Anordnung einer "isolierten Sperrfrist" auch dann wiederholen, wenn dem Angeklagten zwischen den Tatsachenverhandlungen erster und zweiter Instanz eine neue Fahrerlaubnis erteilt worden ist.