OLG Celle - 22.12.1994 (5 U 91/93) - DRsp Nr. 1996/29750
OLG Celle, vom 22.12.1994 - Aktenzeichen 5 U 91/93
DRsp Nr. 1996/29750
Wer Schadensersatz für Kraftfahrzeuge verlangt, die nur wegen versicherungsrechtlicher Vorteile auf seinen Namen zugelassen sind, jedoch allein von seinem Sohn angeschafft, benutzt und unterhalten wurden, muß einen >Unfall<, den der Sohn hinsichtlich dieser Fahrzeuge Fahrzeuge verabredet hat, gegen sich gelten lassen. Er verliert demgemäß seine Ersatzansprüche auch dann, wenn er von der Verabredung nichts gewußt hat.