OLG Celle - Beschluß vom 06.11.1998 (233 Ss 65/98 (OWi)) - DRsp Nr. 1999/10356
OLG Celle, Beschluß vom 06.11.1998 - Aktenzeichen 233 Ss 65/98 (OWi)
DRsp Nr. 1999/10356
»Sieht das AG von der Verhängung eines Fahrverbots ab, obwohl der Bußgeldbescheid ein solches enthielt, und bleibt die Nichtverhängung unangefochten, so steht dem Betroffenen bei der Geldbuße bis 500 DM gegen das Urteil im übrigen nur der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu.«