OLG Celle - Beschluß vom 08.12.1980 (4 Ss (OWi) 188/80) - DRsp Nr. 1994/8488
OLG Celle, Beschluß vom 08.12.1980 - Aktenzeichen 4 Ss (OWi) 188/80
DRsp Nr. 1994/8488
Das Zurücksetzen auf der Umfahrspur einer Bundesautobahn ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Teil der Umfahrspur, auf dem zurückgesetzt wird, unmittelbar eher dem ruhenden (hier: Tankvorgängen), als dem fließenden Verkehr dient.