OLG Celle - Beschluß vom 18.02.1970 (1 Ws 33/70) - DRsp Nr. 1994/8572
OLG Celle, Beschluß vom 18.02.1970 - Aktenzeichen 1 Ws 33/70
DRsp Nr. 1994/8572
Geht die Berufungsschrift irrtümlich beim Landgericht ein, wird davon das zuständige Amtsgericht aber noch innerhalb der Rechtsmittelfrist fernmündlich unterrichtet, so ist bei ordnungsgemäßer Protokollaufnahme der Schriftform genügt.