OLG Celle - Urteil vom 02.07.1964 (1 Ss 201/64) - DRsp Nr. 1994/8591
OLG Celle, Urteil vom 02.07.1964 - Aktenzeichen 1 Ss 201/64
DRsp Nr. 1994/8591
Die sachliche Zuständigkeit eines Polizeibeamten zum Einschreiten zur Verhinderung oder Verfolgung einer strafbaren Handlung ist nicht davon abhängig, daß er Dienstkleidung trägt und sich vor dem Einschreiten "im Dienst" befindet.