OLG Celle - Urteil vom 07.06.1962 (5 U 22/62) - DRsp Nr. 1994/8595
OLG Celle, Urteil vom 07.06.1962 - Aktenzeichen 5 U 22/62
DRsp Nr. 1994/8595
Für ersparten Verschleiß des eigenen Fahrzeugs (Pkw) während der Reparaturzeit muß der Geschädigte bei den Mietwagenkosten einen Abzug vornehmen. Dies gilt grundsätzlich auch bei kleineren Strecken.