Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. März 1981 verkündete Anerkenntnisurteil und Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger über die bereits gezahlten 50.000 DM hinaus weitere 30.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30. Dezember 1980 zu zahlen. Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.
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