OLG Celle - Urteil vom 29.01.1957 (2 Ss 422/56) - DRsp Nr. 1994/8605
OLG Celle, Urteil vom 29.01.1957 - Aktenzeichen 2 Ss 422/56
DRsp Nr. 1994/8605
Dem Begriff des Abschleppens liegt ein Notbehelfsgedanke zugrunde. Von "Abschleppen" kann nur gesprochen werden, wenn ein unterwegs fahruntüchtig gewordenes Fahrzeug auf oder neben der Straße liegengeblieben ist und aus dem Verkehr gezogen werden muß.