OLG Dresden - Beschluß vom 19.12.1996 (2 Ss (OWi) 507/96) - DRsp Nr. 1997/5995
OLG Dresden, Beschluß vom 19.12.1996 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 507/96
DRsp Nr. 1997/5995
Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Eine Anordnung mit Zeichen 314 (Parkplatz) und den darunter befindlichen zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild "Anwohner mit Parkausweisnummer" (ZZ 1020) einerseits und Einschränkung der Parkzeit (ZZ-1042-33) andererseits erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist zumindest für Nichtanwohner objektiv unklar.