OLG Düsseldorf vom 08.04.1986
5 Ss (Owi) 136/86 - 107/86 I
Normen:
StVO § 36 Abs.1 S.1;
Fundstellen:
DRsp II(286)213b-c
VRS 71, 307
VerkMitt 1986, 72

OLG Düsseldorf - 08.04.1986 (5 Ss (Owi) 136/86 - 107/86 I) - DRsp Nr. 1992/8039

OLG Düsseldorf, vom 08.04.1986 - Aktenzeichen 5 Ss (Owi) 136/86 - 107/86 I

DRsp Nr. 1992/8039

b-c. Erforderliche Bestimmtheit polizeilicher Weisungen (c) hinsichtlich der örtlichen Reichweite einer Weisung zur Fortsetzung der Fahrt.

Normenkette:

StVO § 36 Abs.1 S.1;

»... Der Betroff. befuhr die Bundesstraße B 509. Auf einem nördlich dieser Straße gelegenen Feld war ein amerikanischer Militärhubschrauber notgelandet. Eine Vielzahl von Kraftfahrern, welche die B 509 befuhren, hielt in Höhe des Hubschraubers an, um diesen zu beobachten, darunter auch der Betroff. . Die inzwischen erschienenen Polizeibeamten forderten die haltenden Kraftfahrer wiederholt über Lautsprecher auf, ihre Fahrt fortzusetzen. Den Betroff. forderte darüber hinaus [einer der Polizeibeamten] persönlich zur Weiterfahrt auf, weil jener auf die Lautsprecherdurchsagen nicht reagiert hatte. Der Betroff. fuhr daraufhin an, hielt jedoch nach nur 200 m wieder, um von diesem neuen Standort aus seine Beobachtungen fortzusetzen. ...