OLG Düsseldorf - 13.10.1987 (4 U 279/86) - DRsp Nr. 1994/9109
OLG Düsseldorf, vom 13.10.1987 - Aktenzeichen 4 U 279/86
DRsp Nr. 1994/9109
1. Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben zum Aufbewahrungsort der zum Pkw gehörenden Schlüssel zum Zeitpunkt des Diebstahls. 2. Haftung des VN für den Inhalt einer von seiner Ehefrau ausgefüllten Schadensanzeige, wenn er diese selbst vervollständigt und unterschrieben hat.