OLG Düsseldorf - 18.03.1982 (5 Ss (OWi) 97/81) - DRsp Nr. 1994/9313
OLG Düsseldorf, vom 18.03.1982 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 97/81
DRsp Nr. 1994/9313
Der Amtsrichter verstößt gegen seine prozessuale Fürsorgepflicht, wenn er die Hauptverhandlung ohne Verteidiger durchführt, obgleich dieser seine Verhinderung zwei Wochen vor dem Termin angezeigt hatte, wenn zweifelhaft ist, ob der Betroffene ohne Verteidiger zu einer ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist.