OLG Düsseldorf, vom 30.05.1984 - Aktenzeichen 1 Ws 519/84
DRsp Nr. 1996/16835
Die Fahrerlaubnis kann auch dann entzogen werden, wenn diese von ihrem Inhaber dazu mißbraucht wird, um mit einem Kraftfahrzeg zum Tatort zu gelangen und von dort Diebesbeute wegzuschaffen.