OLG Düsseldorf - Beschluß vom 10.07.1996 (2 Ss (OWi) 228/96 - (OWi) 72/96 II)) - DRsp Nr. 1996/30564
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10.07.1996 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 228/96 - (OWi) 72/96 II)
DRsp Nr. 1996/30564
»1. Hält der Tatrichter die Anordnung des nach der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehenen Regelfahrverbots für unangemessen, so hat er dafür eine auf Tatsachen gestützte eingehende Begründung zu geben.2. Wird ein an sich verwirktes Fahrverbot nicht verhängt, so darf auch dann das Höchstmaß des gesetzlichen Bußgeldrahmens nicht überschritten werden.«