OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.10.1982 (18 U 84/82) - DRsp Nr. 1994/9286
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.1982 - Aktenzeichen 18 U 84/82
DRsp Nr. 1994/9286
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht keine Streupflicht für solche Gefällstrecken, auf welche aus zusammengeschobenen Schneeablagerungen am Straßenrand oder aus der Schneedecke im angrenzenden Gelände Tauwasser gerät und gefriert.