OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.1968 (3 Ss 789/68) - DRsp Nr. 1994/9522
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.1968 - Aktenzeichen 3 Ss 789/68
DRsp Nr. 1994/9522
Die normale Dauer eines bis zur Berufung durchgeführten Strafverfahrens kann ein besonderer Umstand für die Beurteilung der Frage sein, ob die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist allein maßgebend, ob der Täter im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidungen nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.