OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.12.1976
18 U 192/75
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 745

OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.12.1976 (18 U 192/75) - DRsp Nr. 1994/9442

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1976 - Aktenzeichen 18 U 192/75

DRsp Nr. 1994/9442

1. Zu den gefährlichen Stellen des innerhalb geschlossener Ortschaften gelegenen Straßennetzes, an denen bei Auftreten von Eisglätte oder konkreter Gefahr der Glättebildung zu streuen ist, gehören vor allem auch Brückenfahrbahnen. 2. Bei richtiger Organisation eines Streudienstes trifft die Gemeinde an einer rechtzeitigen Erfüllung ihrer Streupflicht kein Verschulden, wenn die Zeit vom ersten Bekanntwerden der drohenden oder aufgetretenen Glatteisbildung nicht ausreichte, den Unfallbereich planmäßig abzustreuen.

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen
VersR 1977, 745