OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.06.1982 (5 Ss 245/82 V) - DRsp Nr. 1994/9293
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.1982 - Aktenzeichen 5 Ss 245/82 V
DRsp Nr. 1994/9293
Ist neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitstrafe auch auf ein Fahrverbot, auf Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine isolierte Sperrfrist sowie auf Einziehung des benutzten Fahrzeuges erkannt worden, so kann in der Regel die Berufung der Staatsanwaltschaft nicht wirksam auf die Strafaussetzung zur Bewährung und die Einziehung beschränkt werden, sondern ergreift notwendig den gesamten Rechtsfolgenausspruch.