OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.01.1984 (15 U 80/83) - DRsp Nr. 1994/9226
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.1984 - Aktenzeichen 15 U 80/83
DRsp Nr. 1994/9226
Die Rechtsprechung, wonach die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten durch die von ihm beauftragte Werkstatt veranlaßt wurden, vom Schädiger zu ersetzen sind, gilt nicht für den Nutzungsausfallanspruch.