OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.11.1979 (2 Ss 451/79 - 45/79 V) - DRsp Nr. 1994/9394
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 451/79 - 45/79 V
DRsp Nr. 1994/9394
Wer sich, auf einem defekten Kraftrad sitzend, von einem neben ihm fahrenden Motorradfahrer ziehen läßt, indem er sich an dessen Arm festhält, "gebraucht ein Kraftfahrzeug" im Sinne des § 6 Abs. 1 PflichtversG. Eine solche Fahrweise ist kein zulässiges Abschleppen.