OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.11.1979 (2 Ss 698/79 - 60/70 V) - DRsp Nr. 1994/9395
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 698/79 - 60/70 V
DRsp Nr. 1994/9395
Die Pflicht des Abbiegers in ein Grundstück nach rechts zur zweiten Rückschau entfällt, wenn er vernünftigerweise nicht damit zu rechnen braucht, daß er von einem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig überholt wird.