OLG Düsseldorf - Urteil vom 31.05.1961 (1 U 250/60) - DRsp Nr. 1994/9536
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.1961 - Aktenzeichen 1 U 250/60
DRsp Nr. 1994/9536
Der Geschädigte braucht sich bei einem wahrscheinlich Totalschaden nicht schon nach einigen Tagen um einen Ersatzwagen zu bemühen. Er kann vielmehr zunächst die Stellungnahme der Haftpflichtversicherung des Schädigers bzw. eines von ihr beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen abwarten.