Die ... Klagebegründung geht von dem Urteil des BGH vom 17.5.1966 [ES Kfz-Schaden B-1/3] aus und beansprucht einen Zuschlag von 15 % auf den von dem Sachverständigen errechneten »Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert« des zerstörten Autos, um das Ersatzauto bei einem seriösen Händler kaufen zu können, sich eine Werkstattgarantie geben zu lassen, und um das Ersatzfahrzeug durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen.
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