OLG Frankfurt/Main - 19.03.1986 (15 W 22/86) - DRsp Nr. 1994/9776
OLG Frankfurt/Main, vom 19.03.1986 - Aktenzeichen 15 W 22/86
DRsp Nr. 1994/9776
Wenn mit Hilfe von Lichtbildern und einer Unfallskizze im Zivilprozeß streitige Tatfragen durch Zuziehung der strafrechtlichen Ermittlungsakten entschieden werden, so erwächst die anwaltliche Beweisgebühr auch dann, wenn nach dem Protokoll über die mündliche Verhandlung die Beiziehung lediglich zur Information erfolgt sein soll.