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Rechtsprechung
1986
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.05.1986
1 Ws (B) 44/86 OWiG
Normen:
StVO
§
37
Abs.
2
;
Fundstellen:
VerkMitt 1987, 14
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.05.1986 (1 Ws (B) 44/86 OWiG) - DRsp Nr. 1994/9770
OLG Frankfurt/Main,
Beschluß
vom 13.05.1986
- Aktenzeichen 1 Ws (B) 44/86 OWiG
DRsp Nr. 1994/9770
Als durch die Lichtzeichenanlage geschützter Verkehrsraum sind im Falle einer Straßenkreuzung diejenigen Teile der Fahrbahnen der sich kreuzenden Straßen anzusehen, die sich zwischen den von den jeweiligen Ampeln gezogenen Haltelinien finden.
Normenkette:
StVO
§
37
Abs.
2
;
Fundstellen
VerkMitt 1987, 14
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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