OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.11.1996 (3 Ss 364/96) - DRsp Nr. 1997/3825
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.11.1996 - Aktenzeichen 3 Ss 364/96
DRsp Nr. 1997/3825
»Allein der Umstand, daß nicht feststeht, wer von zwei Insassen eines Tatfahrzeuges zum Tatzeitpunkt Fahrzeugführer war, macht beide Insassen noch nicht zu Unfallbeteiligten.«