OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.10.1995 (10 U 26/94) - DRsp Nr. 1996/29400
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.10.1995 - Aktenzeichen 10 U 26/94
DRsp Nr. 1996/29400
Überläßt ein KfzÄHändler dem Käufer ein Fahrzeug, das für die Überführungsfahrt mit einem roten Nummernschild versehen ist, hat er den nach dem Bestehen von Kaskoversicherungsschutz fragenden Käufer ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der Kaskoschutz nur für die Überführungsfahrt, nicht aber für andere Fahrten mit dem Fahrzeug besteht.