OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.02.1986
8 U 87/85
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 28.02.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 624/83

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.02.1986 (8 U 87/85) - DRsp Nr. 2011/7894

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.02.1986 - Aktenzeichen 8 U 87/85

DRsp Nr. 2011/7894

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 28. Februar 1985 verkündete Urteil des Landgerichts Gießen werden zurückgewiesen,

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers beträgt 67.600 DM, die der Beklagten 19.000 DM.

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Ersatz des dem Kläger bei einem Verkehrsunfall am xxx 1980 nach xxx Uhr auf der Landstraße xxx zwischen xxx und xxx entstandenen immateriellen Schadens.