OLG Hamburg - Urteil vom 20.06.1956 (Ss 83/56) - DRsp Nr. 1994/10185
OLG Hamburg, Urteil vom 20.06.1956 - Aktenzeichen Ss 83/56
DRsp Nr. 1994/10185
Bei ganz kurzem Anfahren des Wagens aus dem Stand und leichtem Schrägstellen - zum besseren Eingliedern in den fließenden Verkehr - liegt eine Behinderung oder Belästigung anderer i.S.v. § 1StVO nicht vor.