OLG Hamburg - Urteil vom 22.09.1995 (14 U 65/95) - DRsp Nr. 1996/29778
OLG Hamburg, Urteil vom 22.09.1995 - Aktenzeichen 14 U 65/95
DRsp Nr. 1996/29778
Kann der Kl die für das äußere Bild einer versicherten Entwendung sprechenden Tatsachen nur zu einem Teil unter Zeugenbeweis stellen, so nehmen ihm nicht ausgeräumte Zweifel an seiner Darstellung zu dem benutzten Fahrzeugschlüssel die Möglichkeit, den Beweis für die Mindesttatsachen durch eigene Angaben zu erbringen.