OLG Hamm - 18.11.1977 (2 Ss OWi 1793/77) - DRsp Nr. 1994/10972
OLG Hamm, vom 18.11.1977 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1793/77
DRsp Nr. 1994/10972
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Länge der Meßstrecke und den einzuhaltenden Abstand beim Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug stellen Richtwerte dar; daher kann der Tatrichter auch bei deren Nichteinhaltung im Einzelfall ohne Rechtsverstoß zu der Überzeugung gelangen, daß die einer Verurteilung entgegenstehenden Fehlermöglichkeiten gleichwohl durch einen Abzug von 10 % der gemessenen Geschwindigkeit ausreichend berücksichtigt sind.