Der Kl. hat vorgetragen, er habe den Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet; diese habe die »Aufklärung des Schadens« übernommen und einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Unfallwagens beauftragt; trotz wiederholter Anfragen und Hinweise darauf, daß Kosten für ein Mietfahrzeug aufliefen, habe er erst spät erfahren, daß der Sachverständige der Versicherung Totalschaden angenommen habe.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|